Wie gläsern wir wirklich sind, Teil^W ich hab aufgehört zu zählen

Gestern trug es sich zu, dass ich Bargeld an einem Automaten auf mein Konto einzahlen wollte, es war keine riesige Summe, aber ich fühle mich nicht wohl, wenn ich zu viel Geld mit mir rumtrage, auch wenn ich es bevorzuge meine Einkäufe mit Bargeld zu tätigen ob der abstrusen AGB die man so auf den Kassenzetteln findet wenn man sie mal liest.

Einen Schein nahm der Automat zunächst nicht an. Er war geknickt an einer Seite und deswegen bügelte ich ihn ein bischen aus und steckte ihn noch einmal in den Automaten. Dann wollte ich eine Quittung über die Einzahlung haben. Darauf stand

"x EUR werden gebucht. Darin enthaltenes fälschungsverdächtiges Geld in Höhe von y EUR wird ihrem Konto nur unter Vorbehalt gutgeschrieben"

Nungut. Also ging ich heute mal zur Bank um zu fragen was das letztendlich für mich bedeutet, wenn diese y EUR wirklich falschgeld sind, schliesslich ist es strafbar Falschgeld in Umlauf zu bringen.

Alles halb so wild! Ich zitiere einmal frei aus meinem Gedächtnis:


Das ist erstmal nicht so wild. Sollte sich wirklich rausstellen, dass das Falschgeld ist wird die Kripo sie Kontaktieren. Man kann ja feststellen wo der Geldschein überall langegangen ist und sie sind halt da ein Lücke, die man dann füllen kann.

Die können Zurückverfolgen wo jeder einzelne Geldschein langgegangen ist? Wenn jemand mehr dazu weiss, nurzu!

Importierte/Alte Kommentare:

#407: 29.Jul.2008 10:07 von Kloni

Das kann doch gar nicht gehen...! du müsstest denen wohl schon erzählen, von wem du den schein hast, aber wer weiss das schon! Man kann wohl den Schein verfolgen, in welchen Banken und Atomaten er rein und raus gegangen ist, aber doch nicht in welchen Läden usw. er Bargeld war! komische Sahche!

#408: 29.Jul.2008 01:07 von Tsukama

Mehr dazu weiß ich zwar nicht, aber die Antwort von der Bankerin zeigt mir, dass es ziemlich bums ist, ob ich mit Karte oder Bargeld zahle. Gläsern ist gläsern, bleibt gläsern....

Hoofe jedenfalls für Dich, dass es kein falsche Schein war! Wäre schade um den Betrag, der evtl. dann auf dem Konto fehlte.

#409: 29.Jul.2008 02:07 von profmakx

Naja, was sie nicht feststellen können is, wieviele Hände das Geld zwischen Auszahlung und einzahlung gesehen hat. Münzen sind ja ebenfalls nicht verfolgbar mangels Seriennummer.

Ich fand nur die Selbstvertändlichkeit der Äusserung erschreckend.

#410: 29.Jul.2008 04:07 von Das große Blog der kleinen Momente » Blog Archive » Umzügig

[...] uns Rückschlüsse über euer Verhalten ermöglicht. Unheimlich, nicht wahr? Ja, das ist er, der gläserne Mensch. Da wir das hier aber nur zum “Guten” zu nutzen gedenken, könnnt ihr euch aber [...]

#411: 29.Jul.2008 04:07 von hanneshh

Falschgeld in Verkehr zu bringen ist strafbar nach § 147 StGB. Voraussetzung ist aber natürlich, dass du wusstest, dass es Falschgeld ist und es wenigstens recht war, dass es in den Verkehr kommt. Außerdem war es ja schon "im Umlauf". Strafrechtlich kann es da für dich sicherlich überhaupt keine Konsequenzen geben. Nur den Betrag, den bekommst du dann nicht gutgeschrieben.

Ob man aus der Aussage der Kassiererin jetzt Rückschlüsse auf "den gläsernen Menschen" ziehen kann, wage ich mal zu bezweifeln. Für mich klingt es nicht so, als wüsste sie über das gesagte hinaus irgendwie bescheid. Im Zweifel wird sie sich noch nie direkt mit den Folgen beschäftigt haben. Nachverfolgen, wo der Schein herkommt, kann die Polizei gewiss auch nur, indem sie dich fragen, wo du ihn her hast. Sind ja keine Zauberer ;)

#412: 29.Jul.2008 07:07 von fidel

mh, kommt mir auch spanisch vor, aber im ansatz wäre dies schon möglich

beispiel:
ich kaufe bar Artikel XY bei Gravis, die scannen Geldscheine beim bezahlen (primär wg. Prüfung auf Blüten nehme ich an)

Fehlt nur das Gravis die Daten an eine zentrale Stelle weiterleitet und schwups habe ich schon eine minimale nachvollziehbarkeit.

In den jeweiligen Automaten der Banken sollte das auslesen der seriennummer auch kein problem sein ... und schon ist das netz engmaschiger.

wobei man eigentlich schon davon gehört hätte, würde es sowas Ketten-übergreifend geben.

#413: 30.Jul.2008 12:07 von profmakx

Das ja auch ein scharfes Szenario ist: Angenommen das Ding ist Falschgeld. Da sind ja meine Fingerabdrücke druff, die müsste die Kripo nehmen um meine auszuschliessen. Und schon habe ich meine Fingerabdrücke in einer Datenbank in der ich sie lieber garnicht erst gehabt hätte. Und zwar nur, weil mir ein falscher Schein über den Weg gelaufen ist.

Geschrieben von: DAT
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