Krieg

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Deutschland zieht in den Krieg... oder halt nicht?

Zum Glück hat es die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Wirtz klar und deutlich gesagt:

Das Ziel des Einsatzes der Bundeswehr in Syrien ist eindeutig definiert. Es lautet: Krieg gegen den Terror.

Also Krieg!

Andernseits hat sie hinterher gleich eingeschränkt:

...dass Krieg im völkerrechtlichen Sinne natürlich eine Auseinandersetzung zwischen zwei Staaten ist

Und da die Bundesregierung den Daesh (oder "IS"/"ISIS" wie das Ding gern' genannt werden will) gerade nicht für einen Staat hält... sollte laut Wirtz, das Wort Krieg nur im
umgangssprachlichen Sinne verstanden wissen.

Also ein "Einsatz" mit dem Ziel eines umgangssprachlichen der Krieges gegen den Terror.

...also kein Krieg.

Unsere Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen stimmt ihr da auch zu:

Wir würden ja dem IS eher einen Gefallen tun, wenn wir in diese Rhetorik verfallen würden [...] Er ist kein Staat, sondern eine Terrorbande, menschenverachtend, sehr ernst zu nehmen, sehr schwer zu bekämpfen, aber er ist kein anderer Staat.

...also kein Krieg.

Jetzt folgen wir aber dem Ruf von Frankreichs Ministerpräsidenten François Hollande. Der rief' halt zum Krieg gegen den IS auf!

...also Krieg?

Aber das Entkräftet unsere Leyen-Politikerin:

[das habe etwas mit Emotionalität nach den Pariser Anschlägen zu tun] aus der heraus er dieses Wort gebraucht hat.

...also kein wirklicher Krieg!

Jetzt hat dieser aber seine Worte absichtlich so gewählt. Denn nur wenn es ein Staat ist der den anderen angreift, kann man von einem Bündnisfall reden.

sowohl das Völker- als auch das Europarecht setzen für die militärischen Maßnahmen, mit denen Frankreich auf die Anschläge reagiert hat, einen bewaffneten Angriff von außen auf das Hoheitsgebiet eines Staates voraus.

Aus einem solchen kriegerischen Akt folgt das naturgegebene Recht zur Selbstverteidigung, so steht es in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Und gemäß Artikel 42 Absatz 7 der EU-Verträge schulden die Mitgliedsstaaten einem angegriffenen Land "alle in ihrer Macht stehende Unterstützung".

Darauf berufen wir uns auch im Mandatstext für besagten Bundeswehreinsatz (bezieht sich Ausdrücklich auf Artikel 51 UN-Charta und Artikel 42 EU-Vertrag, soll übrigens auch nur 10 Jahre dauern)

...definitiv Krieg!

Aber wenigstens ist es eindeutig und völlig Widerspruchsfrei was wir hier tun!

Achja:

Egal ob es jetzt Krieg oder nicht Krieg ist, es ist ist jedenfalls gut dass wir unvorbereitet sind!

Hälfte der "Tornados" nicht einsatzbereit (30) - Von der Leyen: Wir brauchen nur sechs

Denn die Vorbereitung eines Angriffskrieges ist in Deutschland strafbar. Unvorbereitet einen zu führen ist aber ok.

Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ist nur die Vorbereitung an einem Angriffskrieg und nicht der Angriffskrieg selbst strafbar, so dass auch die Beteiligung an einem von anderen vorbereiteten Angriffskrieg nicht strafbar ist

(Generalbundesanwalt, 26.01.2006, Az. 3 ARP 8/06-3)
Geschrieben von Dr. Azrael Tod
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